Hilfe bei Kindesentzug, Hilfe bei Kindesentführung, Entführung, Verhinderung von Entführung,Hilfe bei Entführung eines Kindes durch Ehepartner

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In der immer noch oft tabuisierten Welt von Konflikten und einer manchmal durch ein gewisses Schamgefühl verursachten Geheimhaltung zwischen entfremdeten Paaren betreffend der Probleme einer Kindesentführung, ist eine stetig wachsende Zahl von Familien auf der ganzen Welt vom Kindesentzug durch Elternteile, Partner, oder Grosseltern betroffen.

Von Klagen wegen elterlicher Entfremdung, Sorgerecht oder Unterhaltsfragen, bis hin zu Fällen, in denen ein Elternteil dem anderen ein Kind wegnimmt oder es auf ungesetzliche Weise von anderen Elternteil fernhält: Es kämpfen enorm viele betroffene Eltern darum, ihre verlorene Beziehung zu ihren Kindern wiederzuerlangen, die aufgrund von der erzwungenen Entfernung, von ausländischen Gerichtsurteilen oder schwer zu ändernden Sorgerechtsregelungen gestört wurde. Bestimmte, lokale gesetzliche Umstände können dabei sogar noch der strafbar handelnden Partei helfen, weil Gerichtsbarkeiten sehr unterschiedlich z.B. zu den europäischen Gesetzen sein können.

Um denjenigen Elternteilen zu helfen, die mit solchen schwierigen Umständen zurechtkommen müssen, bieten die langjährig erfahrenen Experten der Brillstein Security Group eine fachlich kompetente Hilfe in solch komplizierten Situationen an. Dies kann alles umfassen, von Verhandlungen mit Entführern bis hin zu konkreten Aktivitäten für Rückführung und Wiedervereinigung nach einer Entführung durch einen illegal handelnden Partner!

Die Frage der illegalen Entfernung eines Kindes (in der Regel juristisch "Kindesentzug"), des erzwungenen Umzugs bzw. der Entführung durch einen Ex-Partner, kann langanhaltende und verheerende Auswirkungen auf alle Beteiligten haben – vor Allem auch auf das Kind. Zunächst muss klargestellt werden, dass nach international anerkannten Konventionen Handlungen, die zur „Entführung“ von Personen führen - auch von Minderjährigen - nicht erlaubt sind und als ungesetzlich gelten und mit strengen Strafen belegt werden. Das Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung verbietet es eindeutig, ein Kind gegen den ausdrücklichen Wunsch und die Zustimmung des anderen Elternteils aus seinem Heimatland zu verbringen. So weit, so kompliziert...

Die Komplikationen dieser Situation beginnen jedoch, wenn der sorgeberechtigte Elternteil mit einem Kind flüchtet, um an einen neuen Wohnsitz in einem fremden Staat zu ziehen. In solch heiklen Situationen ist jede zuständige Auslandsvertretung des zuständigen Landes beauftragt, dem gültigen Antrag des sorgeberechtigten, geschädigten Elternteils nachzukommen, und bei zuständigen Behörden die sichere Rückführung des Kindes in den Heimatstaat einzufordern.

Dieses Verfahren ist allerdings mit jeder Menge Bürokratie und Papierkram verbunden, der von beiden Parteien verlangt wird. Bestimmte „kulturelle Eigenheiten“ in manchen Länder – namentlich Korruption und Bestechlichkeit, Vetternwirtschaft usw. - erschweren das Vorgehen häufig genug. Wenn der "entführende Elternteil" unkooperativ ist - und rechtliche Tricks anwendet, die manche ausländische Gerichtsbarkeiten ermöglichen - sind etliche Beweise wie Rechtsdokumente aller möglichen Art, Arztberichte uvm. erforderlich, die in solch einem Land letztlich zu Gerichtsbeschlüssen zugunsten der Partei führen können, durch die das Kind unrechtmässig entzogen wurde.

Kommt es zu einem länger andauernden Streit - und das Kind wurde illegal ins Ausland verbracht, welches nicht Teil des oben genannten Abkommens ist - wird durch die Behörden des Heimatlandes des Kindes auf diplomatischem Wege eine spezielle „Rückgabe“-Anordnung ausgestellt. Allerdings neigen solche Anfragen dazu, mühsam, langsam und sehr teuer zu sein. Viele Länder unterstützen automatisch die Väter, und die Behörden dort sehen z.B. das Recht des Vaters höher an, als das der Mutter oder gesetzliche Bestimmungen anderer Länder. Es kann dann sehr schwierig werden, überhaupt auf behördlichem Wege das Kind wieder zurückzuführen.

Hinzu kommen oft viele weitere Probleme; durch die möglicherweise lange Dauer behördlicher Massnahmen ist ein betroffenes Kind vielfach so lange von einem Elternteil getrennt, und hat sich im Ausland in die neue Situation eingefunden - einschliesslich Schule, Freunde, Verwandte usw. - dass lokale Behörden oft verfügen, das Kind könne nun nicht mehr aus diesem Umfeld herausgerissen werden. Dies erschwert eine behördliche Rückführung zusätzlich.

Von den in diesen Fällen eingreifenden Behörden wird erwartet, dass sie eine Lösung finden, die für beide Elternteile akzeptabel ist, und dass das Wohl des in Frage stehenden Nachkommen jederzeit gewahrt bleibt. Das Gericht ist gehalten, angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass weitere Verwirrungen und Belastungen des Kindes vermieden werden, und die sichere Rückführung des Kindes zu unterstützen. Dies aber kann eine beinahe unüberbrückbare Kluft zwischen zwei unterschiedlichen Rechtssystemen erzeugen.

Leider kommt es in den meisten Fällen dann zu einem Patt zwischen den beiden beteiligten Staaten, was zu einem ausgedehnten Rechtsstreit zwischen beiden Elternteilen darüber führt, wer das Sorgerecht für das Kind hat. Längst nicht alle Staaten erkennen gegenseitig ihre Rechtsprechung an. Betroffene Elternteile kennen diese Problematik nur allzu gut...

Unangemessene Situationen - wie wenn ein sorgeberechtigter Elternteil beschließt, erlassene Rückweisungen zu ignorieren, oder als letztes Mittel auf Verschleierung und Untertauchen zurückzugreifen - verkomplizieren solche unglückseligen Situationen zusätzlich. Man kann sicherlich sagen, dass je länger diese behördliche und gerichtliche Auseinandersetzung dauert, und je länger so ein Kind vom eigentlich sorgeberechtigten Elternteil entfernt bleibt, desto schwieriger ist letztlich eine Rückführung.

Dies trifft besonders zu, wenn ein Kind zum Zeitpunkt der Entführung noch sehr jung ist, weil es dann um so stärker die ggf. andere Sprache lernt, in die andere Kultur integriert wird, und vom entführenden Elternteil um so länger mental und seelisch manipuliert werden kann. Letztendlich haben die Gerichte die höchste Autorität bei der Beilegung solcher Sorgerechtsstreitigkeiten; allerdings liegen die Gerichtsbarkeiten dabei vielfach sehr weit von einander entfernt.

Überlegungen, wie das Alter des Kindes, kulturelle Präferenzen und die Kontinuität der Familie, können einen grossen Einfluss auf das endgültige Urteil haben. Einige Gerichtsbarkeiten gewähren sogar dem Elternteil, der ursprünglich von der gesetzlichen Vormundschaft des Kindes ausgeschlossen war, ein höheres Recht, wenn das Kind erst einmal eine Weile im Land war und in die dortige Verwandtschaft integriert wurde. In solchen Fällen sind Massnahmen einer „taktischen Rückführung“ des Kindes oft der einzige und letzte Weg, um dem ersuchten Elternteil wieder angemessenen Zugang zu dem Kind zu sichern, und um es zurück in die Sicherheit des eigentlich Heimatlandes zu bringen - also um das Wohlergehen des oder der Minderjährigen zu gewährleisten.

Diese "nicht einvernehmliche Rückführung" eines Kindes ist ein emotional aufgeladenes Thema, mit etlichen legalen Implikationen, welches sowohl den Elternteil, der das ihm oder ihr zustehende und gerichtlich verfügte Sorgerecht ausüben möchte, als auch den Elternteil, der genau dies verhindern möchte, oft in grosse Bedrängnis bringt. Auch extreme Reaktionen sind durchaus möglich.

Streitigkeiten zu diesem Thema können schwierig und komplex sein und erfordern fast immer die Hilfe eines spezialisierten Dienstes, wie dem der Brillstein Security Group. Seit rund 35 Jahren (Stand 2023) sind unsere Experten in diesem komplexen und schwierigen Bereich erfolgreich tätig. Dieser Service ist nicht einfach ein simpler "Sicherheitsdienst", sondern umfasst viele Bereich ,wie kulturelle Umstände, Religion, Psychologie, Medizin, Logistik uvm. Dieser Service beinhaltet auch eine gezielte Rechtsanalyse, um die Konsequenzen sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien exakt zu verstehen. Mit dieser Durchführung sollten nur Experten betreut werden, sie sollten zudem qualifizierte Mediatoren und Kinderspezialisten sein, um nicht nur zu einer Einigung und Lösung zu finden, sondern auch stets und in jeder einzelnen Minute das Wohl des Kindes im Auge zu behalten.

Es ist vorteilhaft, sich als betroffene Partei so früh wie möglich an unseren professionellen Service zu wenden, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, die u.U. die Chancen einer geordneten Rückführung wegen der üblichen langen Dauer des Verfahrens sogar verringern können. Ein solcher Service ist nicht "billig", so viel muss gesagt werden - denn es ist ein sehr aufwendiges Verfahren. Hauruck-Aktionen von 2, 3 Tagen sind EXTREM UNRATSAM. Rambos haben in diesem Bereich nichts zu suchen. Man muss ferner auch dringend bedenken, dass nach einer taktischen Rückführungsaktion Racheaktionen des anderen Elternteils nicht auszuschliessen sind, insbesondere wenn dieser Elternteil sich gedemütigt fühlt. Ein professioneller Dienst MUSS auch diese Bereiche mit bedenken und lösen.

Das Thema des "nicht einvernehmlichen Umzugs" eines Kindes ist, wie schon gesagt, sehr emotional, und die Unterstützung erfahrener, ruhiger, und kompetenter Fachleute ist unschätzbar wichtig, wenn es darum geht, zu einem Konsens zu kommen, und eine solche schwierige Situation SINNVOLL zu lösen. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Sicherheit der betroffenen Kinder Vorrang hat.

Es muss zudem gewährleistet werden, dass der Verhandlungs- und Kommunikationsprozess reibungslos abläuft – zwischen den Profis und dem sorgeberechtigten Elternteil, wie auch im Falle einer „taktischen Aktion“. Die hier angesprochenen Situationen der "taktischen Rückführung" eines Kindes erfordert einen spezialisierten und sehr komplexen Dienst, mit vielen bereits angesprochenen Bereichen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen.

Wir beteiligen uns seit vielen Jahren auch am Schweizer Verein "Initiative für Freiheit und Sicherheit" - eine wohltätige Organisation, die sich u.a. gezielt für den Schutz der Kinder einsetzt und für die Suche nach vermissten und entführetn Kindern.

Unsere Experten der Brillstein Security Group bieten betroffenen Personen dazu Vorberatung, detaillierte professionelle Fall-Analysen, und die Erarbeitung eines dann folgenden Vorgehensplans an. Wenden Sie sich frühzeitig vertrauensvoll an uns – Diskretion wird dabei zu 100% zugesichert. KONTAKTIEREN SIE UNS FÜR EIN UNVERBINDLICHES VORGESPRÄCH.

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